Kurzhaarklub und Jagdgebrauchshundverein
Schaumburg-Lippe e.V.
Kurzhaarklub und Jagdgebrauchshundverein
Schaumburg-Lippe e.V.
Vereinsteiche
Wie bekomme ich als Mitglied einen Teichschein
- Ich befinde mich mit meinem Hund in der Ausbildung und habe ihn entsprechend Ausbildungsstand zur Prüfung im Club gemeldet.
- Ich befinde mich mit meinem Hund in der Vorbereitung für Internationale Prüfungen (Dr. Kleemann, Hegewald, Schorlemer, etc.)
- Ich befinde mich mit meinem Hund in der Ausbildung und führe ihn entsprechend in seinen Zuchtverbänden
- Ich benötige aus verschiedenen Gründen (z.B. Defizite in der Ausbildung, etc.) Übungseinheiten. Diese Gründe müssen dem 1. Vorsitzenden genannt werden
Teichordnung
- Das Arbeiten mit den Hunden an den Teichen ist ausschließlich nur Vereinsmitgliedern gestattet, die einen gültigen Teichschein mit sich führen! Mitgliedsbeitrag pro Jahr aktuell 40,- €.
- Die Zufahrt zu den Teichen ist nur über die Waldeinfahrt von der Wiedensähler Straße aus erlaubt, nicht über die ev. Akademie!
- Der Teichschein & Jagdschein ist mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzuweisen, bei nicht Vorlage kann an diesem Tag leider nicht geübt werden!
- Es darf nur mit Enten geübt werden, die aus einer zertifizierten Zucht kommen (Nachweis ist auf Nachfrage vorzuweisen).
- Der Schusswaffengebrauch ist nur an den benannten Tagen und ausschließlich mit Stahlschroten erlaubt.
- Es arbeitet immer nur ein Hund! Es sei denn, der Hundeführer, der am Üben ist, erlaubt einen weiteren Hund an einem der anderen Teiche.
- Die Teichanlage ist sauber zu verlassen und alle Utensilien wie, Übungswild, Schrothülsen und Hinterlassenschaften der Hunde sind mit zu nehmen bzw. zu entfernen.
- Den Anordnungen der Teichaufsicht ist Folge zu leisten!
Wasserübungstage (ohne Ente, ohne Schusswaffe)
Zur Einarbeitung der Hunde kann an den Teichen in der Zeit vom 17.07.24 bis 10.10.24 täglich (außer Sonntags, Montags, Dienstags und an den Samstagen nur mit Anmeldung) von 9:00 bis 17:00 Uhr geübt werden, (ohne lebende Ente, ohne Gebrauch der Schusswaffe).
Voraussetzung für das Üben an den Teichen ist der Besitz eines Teichscheins und eines Jagdschein der immer mitzuführen ist.
Der Teichschein wird nur unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben:
- Der Hundeführer hat seinen Hund entsprechend der Ausbildung auf unseren Prüfungen angemeldet
- Der Hundeführer ist mit seinem Hund in der Vorbereitung für Internationale Prüfungen (Dr. Kleemann, Hegewald, Schorlemer, etc.)
- Der Hundeführer befindet sich mit seinem Hund in der Ausbildung und führt ihn entsprechend in seinen Zuchtverbänden
- Der Hundeführer benötigt aus verschiedenen Gründen (z.B. Defizite in der Ausbildung, etc.) Übungseinheiten. Diese Gründe müssen dem 1. Vorsitzenden genannt werden
Die Zufahrt zu den Teichen ist nur über die Waldeinfahrt von der Wiedensähler Straße aus erlaubt, nicht über die ev. Akademie.
There is no Event
Wasserübungstage (mit Ente, mit Schusswaffe)
Wasserübungstage an den Teichen mit der lebenden Ente und dem Gebrauch der Schusswaffe sind: