Vereinsteiche

Wie bekomme ich als Mitglied einen Teichschein
Teichordnung
Wasserübungstage (ohne Ente, ohne Schusswaffe)

Zur Einarbeitung der Hunde kann an den Teichen in der Zeit vom 17.07.24 bis 10.10.24 täglich (außer Sonntags, Montags, Dienstags und an den Samstagen nur mit Anmeldung) von 9:00 bis 17:00 Uhr geübt werden, (ohne lebende Ente, ohne Gebrauch der Schusswaffe).

Voraussetzung für das Üben an den Teichen ist der Besitz eines Teichscheins und eines Jagdschein der immer mitzuführen ist.

Der Teichschein wird nur unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben:

  • Der Hundeführer hat seinen Hund entsprechend der Ausbildung auf unseren Prüfungen angemeldet
  • Der Hundeführer ist mit seinem Hund in der Vorbereitung für Internationale Prüfungen (Dr. Kleemann, Hegewald, Schorlemer, etc.)
  • Der Hundeführer befindet sich mit seinem Hund in der Ausbildung und führt ihn entsprechend in seinen Zuchtverbänden
  • Der Hundeführer benötigt aus verschiedenen Gründen (z.B. Defizite in der Ausbildung, etc.) Übungseinheiten. Diese Gründe müssen dem 1. Vorsitzenden genannt werden

Die Zufahrt zu den Teichen ist nur über die Waldeinfahrt von der Wiedensähler Straße aus erlaubt, nicht über die ev. Akademie.

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17. September 2025
Sep. 24
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Wasserübungstage (mit Ente, mit Schusswaffe)

Wasserübungstage an den Teichen mit der lebenden Ente und dem Gebrauch der Schusswaffe sind:

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06. September 2025
Sep. 20
20. September 2025
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